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Das Gebäude (die Bausubstanz) kann von einem Nicht-Thailänder in seinem eigenen Namen im sogenannten Hausregister erworben werden, das den dauerhaften Besitz der Struktur sichert.
In Thailand können Nicht-Thailänder kein Land in ihrem eigenen Namen vollständig besitzen. Land kann entweder über eine thailändische Firma oder einen langfristigen eingetragenen Mietvertrag kontrolliert werden. Die längste eingetragene Mietdauer nach thailändischem Recht beträgt 30 Jahre, und die meisten Bauträger bieten 3 Laufzeiten für insgesamt 90 Jahre an.
Nachdem Sie die richtige Immobilie im The City Ratchaphruek-Suanphak gefunden haben, müssen Sie diesen Schritten folgen:
Ein 30-jähriger Mietzeitraum ist gesetzlich unter thailändischem Recht geschützt, und der Besitz kann nicht gestört werden. Es ist üblich, dass Bauträger zusätzlich zwei weitere Laufzeiten von jeweils 30 Jahren anbieten, die insgesamt 90 Jahre vertraglich verpflichten.
Bevor Sie eine Erbpachtimmobilie (Leasehold) kaufen, ist es wichtig, eine Kopie des Mietvertrags zu sichern oder weitere Klarheit zu diesen drei Punkten zu erhalten.
#1 - Wer ist der Vermieter? (eine Einzelperson oder eine thailändische Firma), die Sicherung eines Mietvertrags von einer thailändischen Firma bietet wesentlich mehr Sicherheit als von einer Privatperson.
#2 - Habe ich als Mieter Stimmrechte? (Einige Mietverträge erlauben dem Mieter keine Stimmrechte.)
#3 - Gibt es eine Nachfolgeklausel im Mietvertrag, die die Vererbung des Mietverhältnisses ermöglicht?
In Thailand gibt es verschiedene Visa, wie beispielsweise das Ehepartner-Visum, das Rentner-Visum, das Studenten-Visum und das Elite-Visum - um nur einige Optionen zu nennen. Jedes Visum hat unterschiedliche Anforderungen, aber sie sind in der Regel leicht zu erhalten.